Insolvenzverfahren sind keine öffentlichen Verfahren. Auskünfte über laufende Insolvenzverfahren erhalten nur im Verfahren teilnehmende Gläubiger. Dieser berechtigte Personenkreis kann sich im Login-Bereich über die wesentlichen Sachverhalte informieren.
Allgemein zugängliche Informationen sind von jedermann abrufbar, ebenso von der Insolvenzverwaltung bekanntgemachte Veröffentlichungen, wie etwa der Verkauf von Vermögen.
Um einen zügigen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ersuchen wir zunächst Informationen auf dieser Website abzurufen und von telefonischen bzw. schriftlichen Anfragen direkt in der Kanzlei Abstand zu nehmen. Sollten Sie dennoch direkten Kontakt suchen, wenden Sie sich bitte unter insolvenz@d-ra.at an unsere Kanzlei.
Allgemeine Infos
Allgemeine Informationen über den aktuellen Stand eines Insolvenzverfahrens erhalten Sie unter www.edikte.justiz.gv.at. Insolvenzforderungen sind direkt beim zuständigen Landesgericht anzumelden und einzubringen und nicht beim Insolvenzverwalter. Nachdem Forderungsanmeldungen bestimmten Inhalts Erfordernissen entsprechen müssen, wird direkt empfohlen, sich eines befugten Gläubigerschutzverbandes bzw. eines inländischen Rechtsanwaltes zu bedienen.
Aus der Ediktdatei können Sie den Zeitpunkt und Ort der jeweiligen Verhandlungen (Tagsatzungen) entnehmen. Es steht jedem Gläubiger frei, an diesen Verhandlungen selbst oder durch einen ausgewiesenen Vertreter teilzunehmen und sich zu informieren.
Infos für Gläubiger
Infos für Schuldner
Verwertungen
Insolvenz alroka investment gmbh
Verwertet wird die Liegenschaft EZ 2824 KG 16111 Guntramsdorf. Die detaillierte Beschreibung ergibt sich aus dem Gutachten des gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen DI Walter Übelacker vom 10.08.2026.
1. Die Verwertung erfolgt unter Zugrundelegung
* des Gutachtens des gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen DI Walter Übelacker vom 10.08.2026;
* der Verwertungsbedingungen;
* des unten formulierten abzuschließenden Entwurfs des Kaufvertrages (Änderungen bzw. Ergänzungen durch den Insolvenzverwalter werden ausdrücklich vorbehalten);
2. Schriftliche Angebote sind bis längstens 30.11.2026 einlangend an die Kanzlei des Insolvenzverwalters unter ausschließlicher Verwendung dieses Angebotsformulars zu richten. Innerhalb der Angebotsfrist wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob sofort das vorliegende Bestgebot angenommen wird oder ausschließlich mit jenen Anbotstellern, welche rechtzeitig ein gültiges Angebot gelegt haben, ein nachgeschaltetes Verwertungsverfahren nach gesonderten Verwertungsbedingungen stattfindet.
Die Anbotsteller haben keinen Anspruch auf das nachgeschaltete Verwertungsverfahren. Der Insolvenzverwalter behält sich das Recht vor, die Verwertungsbedingungen zu ändern bzw. das Verkaufsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen.
3. Die Kaufvertragserstellung erfolgt kostenpflichtig durch den Insolvenzverwalter gemäß RATG bzw. NTG.
4. Das Anbot darf keine Bedingungen oder Zusätze aufweisen.
5. Mit Abgabe des Anbots hat der Anbotsteller eine Finanzierungszusage einer Bank bester Bonität über den angebotenen Gesamtkaufpreis beizubringen, ansonsten behält sich der Insolvenzverwalter vor, das Angebot auszuscheiden.
6. Schadenersatzansprüche oder Rechtsmittel oder sonstige Ansprüche, insbesondere auch aus culpa in contrahendo im Zusammenhang mit einem Anbot sind ausgeschlossen.
7. Die Verwertung mit/ohne der Option zur Umsatzsteuerpflicht wird noch geklärt. Bei Unternehmern besteht die Möglichkeit zur Optierung.
Insolvenz Gerald Baumann
Verwertet wird die Liegenschaft EZ 443 KG 49234 St. Ulrich bei Steyr. Die detaillierte Beschreibung ergibt sich aus dem Gutachten des gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen DI Walter Übelacker vom 06.08.2026.
1. Die Verwertung erfolgt unter Zugrundelegung
* des Gutachtens des gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen DI Walter Übelacker vom 06.08.2026;
* der Verwertungsbedingungen;
* des unten formulierten abzuschließenden Entwurfs des Kaufvertrages (Änderungen bzw. Ergänzungen durch den Insolvenzverwalter werden ausdrücklich vorbehalten);
2. Schriftliche Angebote sind bis längstens 12.10.2026 einlangend an die Kanzlei des Insolvenzverwalters unter ausschließlicher Verwendung dieses Angebotsformulars zu richten. Innerhalb der Angebotsfrist wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob sofort das vorliegende Bestgebot angenommen wird oder ausschließlich mit jenen Anbotstellern, welche rechtzeitig ein gültiges Angebot gelegt haben, ein nachgeschaltetes Verwertungsverfahren nach gesonderten Verwertungsbedingungen stattfindet.
Die Anbotsteller haben keinen Anspruch auf das nachgeschaltete Verwertungsverfahren. Der Insolvenzverwalter behält sich das Recht vor, die Verwertungsbedingungen zu ändern bzw. das Verkaufsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen.
3. Die Kaufvertragserstellung erfolgt kostenpflichtig durch den Insolvenzverwalter gemäß RATG bzw. NTG.
4. Das Anbot darf keine Bedingungen oder Zusätze aufweisen.
5. Mit Abgabe des Anbots hat der Anbotsteller eine Finanzierungszusage einer Bank bester Bonität über den angebotenen Gesamtkaufpreis beizubringen, ansonsten behält sich der Insolvenzverwalter vor, das Angebot auszuscheiden.
6. Schadenersatzansprüche oder Rechtsmittel oder sonstige Ansprüche, insbesondere auch aus culpa in contrahendo im Zusammenhang mit einem Anbot sind ausgeschlossen.
7. Die Verwertung erfolgt ohne der Option zur Umsatzsteuerpflicht. Bei Unternehmern besteht die Möglichkeit zur Optierung.
Insolvenz Jan Kocian
Verwertet wird die gesamte Liegenschaft EZ 361 KG 49123 Unterdürndorf. Dem Insolvenzverwalter liegt auch die Zustimmung zum Verkauf des nicht insolvenzverfangenen Hälfteanteils von Frau Katarina Kocianova vor.
1. Die Verwertung erfolgt unter Zugrundelegung
* des Gutachtens des gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen DI Walter Übelacker vom 28.07.2025
* der Verwertungsbedingungen
* des beiliegend formulierten abzuschließenden Entwurfs des Kaufvertrages (Änderungen bzw. Ergänzungen durch den Insolvenzverwalter werden ausdrücklich vorbehalten)
2. Schriftliche Angebote sind bis längstens 02.10.2026 einlangend an die Kanzlei des Insolvenzverwalters unter ausschließlicher Verwendung dieses Angebots-formulars zu richten. Innerhalb der Angebotsfrist wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob sofort das vorliegende Bestgebot angenommen wird oder ausschließlich mit jenen Anbotstellern, welche rechtzeitig ein gültiges Angebot gelegt haben, ein nachgeschaltetes Verwertungsverfahren nach gesonderten Verwertungsbedingungen stattfindet.
Die Anbotsteller haben keinen Anspruch auf das nachgeschaltete Verwertungsverfahren. Der Insolvenzverwalter behält sich das Recht vor, die Verwertungsbedingungen zu ändern bzw. das Verkaufsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen.
3. Die Kaufvertragserstellung erfolgt kostenpflichtig durch den Insolvenzverwalter gemäß RATG bzw. NTG.
4. Das Anbot darf keine Bedingungen oder Zusätze aufweisen und behält sich der Insolvenzverwalter vor, derartige Angebote auszuscheiden.
5. Mit Abgabe des Anbots hat der Anbotsteller eine Finanzierungszusage einer Bank bester Bonität oder einen eindeutigen Liquiditätsnachweis über den angebotenen Gesamtkaufpreis beizubringen, ansonsten behält sich der Insolvenzverwalter vor, das Angebot auszuscheiden.
6. Schadenersatzansprüche oder Rechtsmittel oder sonstige Ansprüche, insbesondere auch aus culpa in contrahendo im Zusammenhang mit einem Anbot sind ausgeschlossen.
7. Die Verwertung erfolgt ohne der Option zur Umsatzsteuerpflicht.
Insolvenz EICKOGELWEG PROJEKTERRICHTUNGS GmbH
Verwertet werden die gesamten Anteile der B-LNr. 6, 8, 9, 10, 13, 14 der Liegenschaft EZ 1407 KG 45313 Ansfelden. Die detaillierte Beschreibung ergibt sich aus den Gutachten der gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen Christa Buchmayer, PMBA, vom 05.05.2026. Aktuell ist die Wohnung Top 4 (B-LNr. 6) samt dazugehörigen KFZ-Stellplätze 5 und 6 vermietet und ein Räumungsverfahren anhängig.
Die Verwertung erfolgt unter Zugrundelegung
* des Gutachtens der gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen Christa Buchmayer, PMBA vom 05.05.2026;
* der Verwertungsbedingungen;
* des im Anbotsformular formulierten abzuschließenden Entwurfs des Kaufvertrages (Änderungen bzw. Ergänzungen durch den Insolvenzverwalter werden ausdrücklich vorbehalten).
Schriftliche Angebote sind bis längstens 06.10.2026 einlangend an die Kanzlei des Insolvenzverwalters unter ausschließlicher Verwendung dieses Angebotsformulars zu richten. Innerhalb der Angebotsfrist wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob sofort das vorliegende Bestgebot angenommen wird oder ausschließlich mit jenen Anbotstellern, welche rechtzeitig ein gültiges Angebot gelegt haben, ein nachgeschaltetes Verwertungsverfahren nach gesonderten Verwertungsbedingungen stattfindet.
Die Anbotsteller haben keinen Anspruch auf das nachgeschaltete Verwertungsverfahren. Der Insolvenzverwalter behält sich das Recht vor, die Verwertungsbedingungen zu ändern bzw. das Verkaufsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen.
3. Die Kaufvertragserstellung erfolgt kostenpflichtig durch den Insolvenzverwalter gemäß RATG bzw. NTG.
4. Das Anbot darf keine Bedingungen oder Zusätze aufweisen.
5. Mit Abgabe des Anbots hat der Anbotsteller eine Finanzierungszusage einer Bank bester Bonität über den angebotenen Gesamtkaufpreis beizubringen, ansonsten behält sich der Insolvenzverwalter vor, das Angebot auszuscheiden.
6. Schadenersatzansprüche oder Rechtsmittel oder sonstige Ansprüche, insbesondere auch aus culpa in contrahendo im Zusammenhang mit einem Anbot sind ausgeschlossen.
7. Die Verwertung erfolgt ohne der Option zur Umsatzsteuerpflicht. Bei Unternehmern besteht die Möglichkeit zur Optierung.
Insolvenz Sun Contracting Austria GmbH
Es wird beabsichtigt, nachstehende PV-Anlagen der Sun Contracting Austria GmbH zu verwerten:
1. PV-Anlage in 9210 Pörtschach, Gesamtleistung 9,75 kWp
2. PV-Anlage in 4421 Aschach an der Steyr, Gesamtleistung 50,20 kWp
3. PV-Anlage in 4596 Steinbach an der Steyr, Gesamtleistung 19,32 kWp
4. PV-Anlage in 4212 Neumarkt im Mühlkreis, Gesamtleistung 49,75 kWp
5. PV-Anlage in 4271 St. Oswald bei Freistadt, Gesamtleistung 26,95 kWp
6. PV-Anlage in 4283 Bad Zell, Gesamtleistung 52 kWp
7. PV-Anlage in 4142 Hofkirchen im Mühlkreis, Gesamtleistung 19,6 kWp
8. PV-Anlage in 4223 Katsdorf, Gesamtleistung 46,98 kWp
9. PV-Anlage in 4223 Katsdorf, Gesamtleistung 14,04 kWp
10. PV-Anlage in 4223 Katsdorf, Gesamtleistung 45,5 kWp
11. PV-Anlage in 4280 Königswiesen, Gesamtleistung 46,28 kWp
12. PV-Anlage in 4204 Reichenau im Mühlkreis, Gesamtleistung 49,92 kWp
13. PV-Anlage in 4224 Wartberg ob der Aist, Gesamtleistung 52 kWp
14. PV-Anlage in 4762 St. Willibald, Gesamtleistung 35,25 kWp
15. PV-Anlage in 4064 Oftering, Gesamtleistung 19,5 kWp
16. PV-Anlage in 4232 Hagenberg, Gesamtleistung 184,75 kWp
17. PV-Anlage in 4283 Bad Zell, Gesamtleistung 29,4 kWp
18. PV-Anlage in 4291 Lasberg, Gesamtleistung 10,29 kWp
19. PV-Anlage in 4291 Lasberg, Gesamtleistung 10,29 kWp
Eine Besichtigung ist nur nach schriftlicher Anfrage und Rücksprache dem Insolvenzverwalter möglich.
Schriftliche Angebote sind bis längstens 30.09.2026 (einlangend unter Verwendung des beiliegenden Angebotsformulars) an die Kanzlei des Insolvenzverwalters zu richten. Nach Ablauf der Angebotsfrist wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob sofort das vorliegende Bestgebot angenommen wird oder ausschließlich mit jenen Bietern, die rechtzeitig ein gültiges Angebot gelegt haben, ein nachgeschaltetes Verwertungsverfahren nach gesonderten Verwertungsbedingungen stattfindet. Die Bieter haben keinen Anspruch auf das nachgeschaltete Verwertungsverfahren.
Der Insolvenzverwalter behält sich das Recht vor, die Verwertungsbedingungen zu ändern bzw. das Verkaufsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen sowie das Angebot in Teilen oder im Gesamten anzunehmen.
Sollten einzelne Positionen, die nicht als freies Vermögen (Fremdeigentum) gekennzeichnet sind, vor oder nach Anbotslegung vom Insolvenzverwalter als Fremdeigentum qualifiziert werden, so kürzt sich der Kaufpreis aliquot zum Schätzwert (Beispiel: Gesamtschätzwert netto EUR 1.000,00, Schätzwert nachträgliches Fremdeigentum EUR 100,00; Gesamtkaufpreis netto EUR 500,00, Kürzung des Gesamtkaufpreises um EUR 50,00). Die Position ist an den Insolvenzverwalter auszuhändigen, soferne bereits übergeben.
Die Kaufvertragserstellung erfolgt kostenpflichtig durch den Insolvenzverwalter gemäß RATG bzw. NTG.


