Insolvenzverfahren sind keine öffentlichen Verfahren. Auskünfte über laufende Insolvenzverfahren erhalten nur im Verfahren teilnehmende Gläubiger. Dieser berechtigte Personenkreis kann sich im Login-Bereich über die wesentlichen Sachverhalte informieren.
Allgemein zugängliche Informationen sind von jedermann abrufbar, ebenso von der Insolvenzverwaltung bekanntgemachte Veröffentlichungen, wie etwa der Verkauf von Vermögen.
Um einen zügigen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ersuchen wir zunächst Informationen auf dieser Website abzurufen und von telefonischen bzw. schriftlichen Anfragen direkt in der Kanzlei Abstand zu nehmen. Sollten Sie dennoch direkten Kontakt suchen, wenden Sie sich bitte unter insolvenz@d-ra.at an unsere Kanzlei.
Allgemeine Infos
Allgemeine Informationen über den aktuellen Stand eines Insolvenzverfahrens erhalten Sie unter www.edikte.justiz.gv.at. Insolvenzforderungen sind direkt beim zuständigen Landesgericht anzumelden und einzubringen und nicht beim Insolvenzverwalter. Nachdem Forderungsanmeldungen bestimmten Inhalts Erfordernissen entsprechen müssen, wird direkt empfohlen, sich eines befugten Gläubigerschutzverbandes bzw. eines inländischen Rechtsanwaltes zu bedienen.
Aus der Ediktdatei können Sie den Zeitpunkt und Ort der jeweiligen Verhandlungen (Tagsatzungen) entnehmen. Es steht jedem Gläubiger frei, an diesen Verhandlungen selbst oder durch einen ausgewiesenen Vertreter teilzunehmen und sich zu informieren.
Infos für Gläubiger
Austrittsschreiben Dienstnehmer nach § 25 IO
Vollmacht Unternehmerinsolvenz
Vollmacht Schuldenregulierungsverfahren
Infos für Schuldner
Rechtsbelehrung Erstgespräch
Verantwortlicher Beauftragter Ausländerbeschäftigung
Verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 VStG
Vermögensverzeichnis nach § 185 IO für Privatpersonen
Vermögensverzeichnis nach § 100a IO für Gesellschaften
Vermögensverzeichnis nach § 100a IO für natürliche Personen
Auftrag an Schuldner(in)
Dienstnehmerliste
Gläubigerliste
Liste vorzubereitender Unterlagen
Verwertungen
Insolvenz Sportgigant Lindpointner GmbH
Es wird beabsichtigt, die Betriebseinrichtung Shop und die Fahrzeuge laut Gutachten des SV Ing. Andreas Roucka sowie den Warenbestand gemäß Webshop, https://sportgigant.at/ der Sportgigant Lindpointner GmbH zu verwerten.
Der aktuelle Inventurbestand wird bei Zuschlagserteilung erhoben und der Kaufpreis angepasst.
Schriftliche Angebote sind bis längstens 13.11.2024 (einlangend unter Verwendung des beiliegenden Angebotsformulars) an die Kanzlei des Insolvenzverwalters zu richten. Nach Ablauf der Angebotsfrist wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob sofort das vorliegende Bestgebot angenommen wird oder ausschließlich mit jenen Bietern, die rechtzeitig ein gültiges Angebot gelegt haben, ein nachgeschaltetes Verwertungsverfahren nach gesonderten Verwertungsbedingungen stattfindet. Die Bieter haben keinen Anspruch auf das nachgeschaltete Verwertungsverfahren. Der Insolvenzverwalter behält sich das Recht vor, die Verwertungsbedingungen zu ändern bzw. das Verkaufsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen sowie das Angebot in Teilen oder im Gesamten anzunehmen.
Sollten einzelne Positionen, die nicht als freies Vermögen (Fremdeigentum) gekennzeichnet sind, vor oder nach Anbotslegung vom Insolvenzverwalter als Fremdeigentum qualifiziert werden, so kürzt sich der Kaufpreis aliquot zum Schätzwert (Beispiel: Gesamtschätzwert netto EUR 1.000,00, Schätzwert nachträgliches Fremdeigentum EUR 100,00; Gesamtkaufpreis netto EUR 500,00, Kürzung des Gesamtkaufpreises um EUR 50,00). Die Position ist an den Insolvenzverwalter auszuhändigen, soferne bereits übergeben.
Die Kaufvertragserstellung erfolgt kostenpflichtig durch den Insolvenzverwalter gemäß RATG bzw. NTG.
Insolvenz Sportgigant Lindpointner GmbH - Gutachten
Insolvenz Sportgigant Lindpointner GmbH - Angebotsformular
Insolvenz Michael Marick
Es wird beabsichtigt, die Betriebseinrichtung und die Warenbestände des Einzelunternehmens Michael MARICK gemäß Gutachten des Sachverständigen Ing. Andreas Roucka vom 22.09.2024 zu verwerten.
Schriftliche Angebote sind bis längstens 10.10.2024 (einlangend unter Verwendung des beiliegenden Angebotsformulars) an die Kanzlei des Insolvenzverwalters zu richten. Nach Ablauf der Angebotsfrist wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob sofort das vorliegende Bestgebot angenommen wird oder ausschließlich mit jenen Bietern, die rechtzeitig ein gültiges Angebot gelegt haben, ein nachgeschaltetes Verwertungsverfahren nach gesonderten Verwertungsbedingungen stattfindet. Die Bieter haben keinen Anspruch auf das nachgeschaltete Verwertungsverfahren. Der Insolvenzverwalter behält sich das Recht vor, die Verwertungsbedingungen zu ändern bzw. das Verkaufsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen sowie das Angebot in Teilen oder im Gesamten anzunehmen.
Sollten einzelne Positionen, die nicht als freies Vermögen (Fremdeigentum) gekennzeichnet sind, vor oder nach Anbotslegung vom Insolvenzverwalter als Fremdeigentum qualifiziert werden, so kürzt sich der Kaufpreis aliquot zum Schätzwert (Beispiel: Gesamtschätzwert netto EUR 1.000,00, Schätzwert nachträgliches Fremdeigentum EUR 100,00; Gesamtkaufpreis netto EUR 500,00, Kürzung des Gesamtkaufpreises um EUR 50,00). Die Position ist an den Insolvenzverwalter auszuhändigen, soferne bereits übergeben.
Die Kaufvertragserstellung erfolgt kostenpflichtig durch den Insolvenzverwalter gemäß RATG bzw. NTG.
Insolvenz Michael Marick - Angebotsformular
Insolvenz Michael Marick - Gutachten
Insolvenz Michael Marick - Inventurliste Pucking
Insolvenz Michael Marick - Inventurliste Neuhofen
Insolvenz Namuk VURAL
Es wird beabsichtigt, die Betriebseinrichtung und die Fahrzeuge des Einzelunternehmens Namuk VURAL gemäß Gutachten des Sachverständigen Ing. Andreas Roucka vom 07.08.2024 zu verwerten.
Schriftliche Angebote sind bis längstens 04.09.2024 (einlangend unter Verwendung des beiliegenden Angebotsformulars) an die Kanzlei des Insolvenzverwalters zu richten. Nach Ablauf der Angebotsfrist wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob sofort das vorliegende Bestgebot angenommen wird oder ausschließlich mit jenen Bietern, die rechtzeitig ein gültiges Angebot gelegt haben, ein nachgeschaltetes Verwertungsverfahren nach gesonderten Verwertungsbedingungen stattfindet. Die Bieter haben keinen Anspruch auf das nachgeschaltete Verwertungsverfahren. Der Insolvenzverwalter behält sich das Recht vor, die Verwertungsbedingungen zu ändern bzw. das Verkaufsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen sowie das Angebot in Teilen oder im Gesamten anzunehmen.
Sollten einzelne Positionen, die nicht als freies Vermögen (Fremdeigentum) gekennzeichnet sind, vor oder nach Anbotslegung vom Insolvenzverwalter als Fremdeigentum qualifiziert werden, so kürzt sich der Kaufpreis aliquot zum Schätzwert (Beispiel: Gesamtschätzwert netto EUR 1.000,00, Schätzwert nachträgliches Fremdeigentum EUR 100,00; Gesamtkaufpreis netto EUR 500,00, Kürzung des Gesamtkaufpreises um EUR 50,00). Die Position ist an den Insolvenzverwalter auszuhändigen, soferne bereits übergeben.
Die Kaufvertragserstellung erfolgt kostenpflichtig durch den Insolvenzverwalter gemäß RATG bzw. NTG.
Insolvenz Namuk VURAL - Gutachten
Insolvenz Namuk VURAL - Angebotsformular
Insolvenz WSN Holding GmbH
Es wird beabsichtigt das Tiny-Haus in Großwilfersdorf gemäß Gutachten des Sachverständigen Ing. Andreas Roucka vom 02.02.2023 zu verwerten.
Schriftliche Angebote sind bis längstens 10.10.2024 (einlangend unter Verwendung des beiliegenden Angebotsformulars) an die Kanzlei des Insolvenzverwalters zu richten. Nach Ablauf der Angebotsfrist wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob sofort das vorliegende Bestgebot angenommen wird oder ausschließlich mit jenen Bietern, die rechtzeitig ein gültiges Angebot gelegt haben, ein nachgeschaltetes Verwertungsverfahren nach gesonderten Verwertungsbedingungen stattfindet. Die Bieter haben keinen Anspruch auf das nachgeschaltete Verwertungsverfahren. Der Insolvenzverwalter behält sich das Recht vor, die Verwertungsbedingungen zu ändern bzw. das Verkaufsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen sowie das Angebot in Teilen oder im Gesamten anzunehmen.
Die Kaufvertragserstellung erfolgt kostenpflichtig durch den Insolvenzverwalter gemäß RATG bzw. NTG.
Insolvenz WSN Holding GmbH - Gutachten
Insolvenz WSN Holding GmbH - Beilage zu Gutachten zu Tiny-Haus
Insolvenz WSN Holding GmbH - Angebotsformular
Insolvenz KFMS GmbH
Es wird beabsichtigt, die Fahrnisse der KFMS GmbH (Reinigungsunternehmen) laut Anbotsformular zu verwerten.
Schriftliche Angebote sind bis längstens 28.06.2024 (einlangend unter Verwendung des beiliegenden Angebotsformulars) an die Kanzlei des Insolvenzverwalters zu richten. Nach Ablauf der Angebotsfrist wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob sofort das vorliegende Bestgebot angenommen wird oder ausschließlich mit jenen Bietern, die rechtzeitig ein gültiges Angebot gelegt haben, ein nachgeschaltetes Verwertungsverfahren nach gesonderten Verwertungsbedingungen stattfindet. Die Bieter haben keinen Anspruch auf das nachgeschaltete Verwertungsverfahren. Der Insolvenzverwalter behält sich das Recht vor, die Verwertungsbedingungen zu ändern bzw. das Verkaufsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen sowie das Angebot in Teilen oder im Gesamten anzunehmen.
Sollten einzelne Positionen, die nicht als freies Vermögen (Fremdeigentum) gekennzeichnet sind, vor oder nach Anbotslegung vom Insolvenzverwalter als Fremdeigentum qualifiziert werden, so kürzt sich der Kaufpreis aliquot zum Schätzwert (Beispiel: Gesamtschätzwert netto EUR 1.000,00, Schätzwert nachträgliches Fremdeigentum EUR 100,00; Gesamtkaufpreis netto EUR 500,00, Kürzung des Gesamtkaufpreises um EUR 50,00). Die Position ist an den Insolvenzverwalter auszuhändigen, soferne bereits übergeben.
Die Kaufvertragserstellung erfolgt kostenpflichtig durch den Insolvenzverwalter gemäß RATG bzw. NTG.