INSOLVENZEN

Insolvenzverfahren sind keine öffentlichen Verfahren. Auskünfte über laufende Insolvenzverfahren erhalten nur im Verfahren teilnehmende Gläubiger. Dieser berechtigte Personenkreis kann sich im Login-Bereich über die wesentlichen Sachverhalte informieren.

Allgemein zugängliche Informationen sind von jedermann abrufbar, ebenso von der Insolvenzverwaltung bekanntgemachte Veröffentlichungen, wie etwa der Verkauf von Vermögen.

Um einen zügigen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ersuchen wir zunächst Informationen auf dieser Website abzurufen und von telefonischen bzw. schriftlichen Anfragen direkt in der Kanzlei Abstand zu nehmen. Sollten Sie dennoch direkten Kontakt suchen, wenden Sie sich bitte unter insolvenz@d-ra.at an unsere Kanzlei.

Allgemeine Infos

Allgemeine Informationen über den aktuellen Stand eines Insolvenzverfahrens erhalten Sie unter www.edikte.justiz.gv.at. Insolvenzforderungen sind direkt beim zuständigen Landesgericht anzumelden und einzubringen und nicht beim Insolvenzverwalter. Nachdem Forderungsanmeldungen bestimmten Inhalts Erfordernissen entsprechen müssen, wird direkt empfohlen, sich eines befugten Gläubigerschutzverbandes bzw. eines inländischen Rechtsanwaltes zu bedienen.

Aus der Ediktdatei können Sie den Zeitpunkt und Ort der jeweiligen Verhandlungen (Tagsatzungen) entnehmen. Es steht jedem Gläubiger frei, an diesen Verhandlungen selbst oder durch einen ausgewiesenen Vertreter teilzunehmen und sich zu informieren.

Verwertungen

Insolvenz AKN Gebäudereinigung GmbH

Es wird beabsichtigt, die Fahrzeuge, das Anlage- und Umlaufvermögen der AKN Gebäudereinigung GmbH gemäß Gutachten des Sachverständigen Walther Koller vom 05.11.2025 zu verwerten.

Schriftliche Angebote sind bis längstens 01.12.2025 (einlangend unter Verwendung des beiliegenden Angebotsformulars) an die Kanzlei des Insolvenzverwalters zu richten. Nach Ablauf der Angebotsfrist wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob sofort das vorliegende Bestgebot angenommen wird oder ausschließlich mit jenen Bietern, die rechtzeitig ein gültiges Angebot gelegt haben, ein nachgeschaltetes Verwertungsverfahren nach gesonderten Verwertungsbedingungen stattfindet. Die Bieter haben keinen Anspruch auf das nachgeschaltete Verwertungsverfahren. Der Insolvenzverwalter behält sich das Recht vor, die Verwertungsbedingungen zu ändern bzw. das Verkaufsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen sowie das Angebot in Teilen oder im Gesamten anzunehmen.

Sollten einzelne Positionen, die nicht als freies Vermögen (Fremdeigentum) gekennzeichnet sind, vor oder nach Anbotslegung vom Insolvenzverwalter als Fremdeigentum qualifiziert werden, so kürzt sich der Kaufpreis aliquot zum Schätzwert (Beispiel: Gesamtschätzwert netto EUR 1.000,00, Schätzwert nachträgliches Fremdeigentum EUR 100,00; Gesamtkaufpreis netto EUR 500,00, Kürzung des Gesamtkaufpreises um EUR 50,00). Die Position ist an den Insolvenzverwalter auszuhändigen, soferne bereits übergeben.

Die Kaufvertragserstellung erfolgt kostenpflichtig durch den Insolvenzverwalter gemäß RATG bzw. NTG.

Insolvenz Jan KOCIAN

Verwertet wird die Liegenschaft EZ 334 KG 51010 Kremsegg. Die detailierte Beschreibung ergibt sich aus dem Gutachten DI Walter Übelacker vom 06.06.2025. Aktuell sind Teile der Immobilie im Rahmen einer Kurzzeitvermietung vermietet.

Die Verwertung erfolgt unter Zugrundelegung
*      des Gutachtens des gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen DI Walter Übelacker vom 06.06.2025;
*      der Verwertungsbedingungen;
*      des unten formulierten abzuschließenden Entwurfs des Kaufvertrages (Änderungen bzw. Ergänzungen durch den Insolvenzverwalter werden ausdrücklich vorbehalten)

Schriftliche Angebote sind bis längstens 28.11.2025 einlangend an die Kanzlei des Insolvenzverwalters unter ausschließlicher Verwendung dieses Angebotsformulars zu richten. Innerhalb der Angebotsfrist wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob sofort das vorliegende Bestgebot angenommen wird oder ausschließlich mit jenen Anbotstellern, welche rechtzeitig ein gültiges Angebot gelegt haben, ein nachgeschaltetes Verwertungsverfahren nach gesonderten Verwertungsbedingungen stattfindet.

Die Anbotsteller haben keinen Anspruch auf das nachgeschaltete Verwertungsverfahren. Der Insolvenzverwalter behält sich das Recht vor, die Verwertungsbedingungen zu ändern bzw. das Verkaufsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

Die Kaufvertragserstellung erfolgt kostenpflichtig durch den Insolvenzverwalter gemäß RATG bzw. NTG.Das Anbot darf keine Bedingungen oder Zusätze aufweisen.

Mit Abgabe des Anbots hat der Anbotsteller eine Finanzierungszusage einer Bank bester Bonität über den angebotenen Gesamtkaufpreis beizubringen, ansonsten behält sich der Insolvenzverwalter vor, das Angebot auszuscheiden.

Schadenersatzansprüche oder Rechtsmittel oder sonstige Ansprüche, insbesondere auch aus culpa in contrahendo im Zusammenhang mit einem Anbot sind ausgeschlossen.

Die Verwertung erfolgt ohne der Option zur Umsatzsteuerpflicht. Bei Unternehmern besteht die Möglichkeit zur Optierung.

Insolvenz Jan KOCIAN

Verwertet wird die Liegenschaft EZ 334 KG 51010 Kremsegg. Die detailierte Beschreibung ergibt sich aus dem Gutachten DI Walter Übelacker vom 06.06.2025. Aktuell sind Teile der Immobilie im Rahmen einer Kurzzeitvermietung vermietet.

Die Verwertung erfolgt unter Zugrundelegung
*      des Gutachtens des gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen DI Walter Übelacker vom 06.06.2025;
*      der Verwertungsbedingungen;
*      des unten formulierten abzuschließenden Entwurfs des Kaufvertrages (Änderungen bzw. Ergänzungen durch den Insolvenzverwalter werden ausdrücklich vorbehalten)

Schriftliche Angebote sind bis längstens 28.11.2025 einlangend an die Kanzlei des Insolvenzverwalters unter ausschließlicher Verwendung dieses Angebotsformulars zu richten. Innerhalb der Angebotsfrist wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob sofort das vorliegende Bestgebot angenommen wird oder ausschließlich mit jenen Anbotstellern, welche rechtzeitig ein gültiges Angebot gelegt haben, ein nachgeschaltetes Verwertungsverfahren nach gesonderten Verwertungsbedingungen stattfindet.

Die Anbotsteller haben keinen Anspruch auf das nachgeschaltete Verwertungsverfahren. Der Insolvenzverwalter behält sich das Recht vor, die Verwertungsbedingungen zu ändern bzw. das Verkaufsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

Die Kaufvertragserstellung erfolgt kostenpflichtig durch den Insolvenzverwalter gemäß RATG bzw. NTG.Das Anbot darf keine Bedingungen oder Zusätze aufweisen.

Mit Abgabe des Anbots hat der Anbotsteller eine Finanzierungszusage einer Bank bester Bonität über den angebotenen Gesamtkaufpreis beizubringen, ansonsten behält sich der Insolvenzverwalter vor, das Angebot auszuscheiden.

Schadenersatzansprüche oder Rechtsmittel oder sonstige Ansprüche, insbesondere auch aus culpa in contrahendo im Zusammenhang mit einem Anbot sind ausgeschlossen.

Die Verwertung erfolgt ohne der Option zur Umsatzsteuerpflicht. Bei Unternehmern besteht die Möglichkeit zur Optierung.

Insolvenz Jan KOCIAN

Verwertet wird die Liegenschaft EZ 334 KG 51010 Kremsegg. Die detailierte Beschreibung ergibt sich aus dem Gutachten DI Walter Übelacker vom 06.06.2025. Aktuell sind Teile der Immobilie im Rahmen einer Kurzzeitvermietung vermietet.

Die Verwertung erfolgt unter Zugrundelegung
*      des Gutachtens des gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen DI Walter Übelacker vom 06.06.2025;
*      der Verwertungsbedingungen;
*      des unten formulierten abzuschließenden Entwurfs des Kaufvertrages (Änderungen bzw. Ergänzungen durch den Insolvenzverwalter werden ausdrücklich vorbehalten)

Schriftliche Angebote sind bis längstens 28.11.2025 einlangend an die Kanzlei des Insolvenzverwalters unter ausschließlicher Verwendung dieses Angebotsformulars zu richten. Innerhalb der Angebotsfrist wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob sofort das vorliegende Bestgebot angenommen wird oder ausschließlich mit jenen Anbotstellern, welche rechtzeitig ein gültiges Angebot gelegt haben, ein nachgeschaltetes Verwertungsverfahren nach gesonderten Verwertungsbedingungen stattfindet.

Die Anbotsteller haben keinen Anspruch auf das nachgeschaltete Verwertungsverfahren. Der Insolvenzverwalter behält sich das Recht vor, die Verwertungsbedingungen zu ändern bzw. das Verkaufsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

Die Kaufvertragserstellung erfolgt kostenpflichtig durch den Insolvenzverwalter gemäß RATG bzw. NTG.Das Anbot darf keine Bedingungen oder Zusätze aufweisen.

Mit Abgabe des Anbots hat der Anbotsteller eine Finanzierungszusage einer Bank bester Bonität über den angebotenen Gesamtkaufpreis beizubringen, ansonsten behält sich der Insolvenzverwalter vor, das Angebot auszuscheiden.

Schadenersatzansprüche oder Rechtsmittel oder sonstige Ansprüche, insbesondere auch aus culpa in contrahendo im Zusammenhang mit einem Anbot sind ausgeschlossen.

Die Verwertung erfolgt ohne der Option zur Umsatzsteuerpflicht. Bei Unternehmern besteht die Möglichkeit zur Optierung.

Insolvenz Namuk Vural

Es wird beabsichtigt, den Druckluftkompressor TOMA KTK 400 des Einzelunternehmens Namuk VURAL zu verwerten:

Schriftliche Angebote sind bis längstens 12.11.2025 (einlangend unter Verwendung des beiliegenden Angebotsformulars) an die Kanzlei des Insolvenzverwalters zu richten. Nach Ablauf der Angebotsfrist wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob sofort das vorliegende Bestgebot angenommen wird oder ausschließlich mit jenen Bietern, die rechtzeitig ein gültiges Angebot gelegt haben, ein nachgeschaltetes Verwertungsverfahren nach gesonderten Verwertungsbedingungen stattfindet. Die Bieter haben keinen Anspruch auf das nachgeschaltete Verwertungsverfahren. Der Insolvenzverwalter behält sich das Recht vor, die Verwertungsbedingungen zu ändern bzw. das Verkaufsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen sowie das Angebot in Teilen oder im Gesamten anzunehmen.

Sollten einzelne Positionen, die nicht als freies Vermögen (Fremdeigentum) gekennzeichnet sind, vor oder nach Anbotslegung vom Insolvenzverwalter als Fremdeigentum qualifiziert werden, so kürzt sich der Kaufpreis aliquot zum Schätzwert (Beispiel: Gesamtschätzwert netto EUR 1.000,00, Schätzwert nachträgliches Fremdeigentum EUR 100,00; Gesamtkaufpreis netto EUR 500,00, Kürzung des Gesamtkaufpreises um EUR 50,00). Die Position ist an den Insolvenzverwalter auszuhändigen, soferne bereits übergeben.

Die Verwertung erfolgt ausschließlich zu den Verwertungsbedingungen, welche der Bieter mit Abgabe seines Angebots anerkennt.

Die Kaufvertragserstellung erfolgt kostenpflichtig durch den Insolvenzverwalter gemäß RATG bzw. NTG.

Insolvenz Sportgigant Lindpointner GmbH

Es wird beabsichtigt, den Webshop, https://sportgigant.at/ und die Wortmarke „Sportgigant“ der Sportgigant Lindpointner GmbH zu verwerten.

Schriftliche Angebote sind bis längstens 30.04.2025 (einlangend unter Verwendung des beiliegenden Angebotsformulars) an die Kanzlei des Insolvenzverwalters zu richten. Nach Ablauf der Angebotsfrist wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob sofort das vorliegende Bestgebot angenommen wird oder ausschließlich mit jenen Bietern, die rechtzeitig ein gültiges Angebot gelegt haben, ein nachgeschaltetes Verwertungsverfahren nach gesonderten Verwertungsbedingungen stattfindet. Die Bieter haben keinen Anspruch auf das nachgeschaltete Verwertungsverfahren. Der Insolvenzverwalter behält sich das Recht vor, die Verwertungsbedingungen zu ändern bzw. das Verkaufsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen sowie das Angebot in Teilen oder im Gesamten anzunehmen.

Sollten einzelne Positionen, die nicht als freies Vermögen (Fremdeigentum) gekennzeichnet sind, vor oder nach Anbotslegung vom Insolvenzverwalter als Fremdeigentum qualifiziert werden, so kürzt sich der Kaufpreis aliquot zum Schätzwert (Beispiel: Gesamtschätzwert netto EUR 1.000,00, Schätzwert nachträgliches Fremdeigentum EUR 100,00; Gesamtkaufpreis netto EUR 500,00, Kürzung des Gesamtkaufpreises um EUR 50,00). Die Position ist an den Insolvenzverwalter auszuhändigen, soferne bereits übergeben. 

Die Kaufvertragserstellung erfolgt kostenpflichtig durch den Insolvenzverwalter gemäß RATG bzw. NTG.

Insolvenz KFMS GmbH

Es wird beabsichtigt, die Fahrnisse der KFMS GmbH (Reinigungsunternehmen) laut Anbotsformular zu verwerten.

Schriftliche Angebote sind bis längstens 28.06.2024 (einlangend unter Verwendung des beiliegenden Angebotsformulars) an die Kanzlei des Insolvenzverwalters zu richten. Nach Ablauf der Angebotsfrist wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob sofort das vorliegende Bestgebot angenommen wird oder ausschließlich mit jenen Bietern, die rechtzeitig ein gültiges Angebot gelegt haben, ein nachgeschaltetes Verwertungsverfahren nach gesonderten Verwertungsbedingungen stattfindet. Die Bieter haben keinen Anspruch auf das nachgeschaltete Verwertungsverfahren. Der Insolvenzverwalter behält sich das Recht vor, die Verwertungsbedingungen zu ändern bzw. das Verkaufsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen sowie das Angebot in Teilen oder im Gesamten anzunehmen. 

Sollten einzelne Positionen, die nicht als freies Vermögen (Fremdeigentum) gekennzeichnet sind, vor oder nach Anbotslegung vom Insolvenzverwalter als Fremdeigentum qualifiziert werden, so kürzt sich der Kaufpreis aliquot zum Schätzwert (Beispiel: Gesamtschätzwert netto EUR 1.000,00, Schätzwert nachträgliches Fremdeigentum EUR 100,00; Gesamtkaufpreis netto EUR 500,00, Kürzung des Gesamtkaufpreises um EUR 50,00). Die Position ist an den Insolvenzverwalter auszuhändigen, soferne bereits übergeben. 

Die Kaufvertragserstellung erfolgt kostenpflichtig durch den Insolvenzverwalter gemäß RATG bzw. NTG.