LEISTUNGEN


 
 


 
 

UNTERNEHMENSRECHT

Unternehmen zu führen bedeutet für Unternehmer neben wirtschaftlichen Aspekten ein breites Spektrum an rechtlichen Agenden zu beherrschen. Wer dazu nicht in der Lage ist kann persönlich mit all seinem Vermögen haftungsrechtlich in Anspruch genommen werden.

Ein „ordentlicher Geschäftsmann“, so wie er im Gesetz genannt wird, hat entweder selbst die gebotenen Kenntnisse und Fähigkeiten oder er bedient sich eines Experten. Gesellschaftsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Abwehr von Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche, Vertriebsverträge oder Arbeitsverträge sind einige Beispiele.

Wir begleiten Sie bei all Ihren unternehmensrechtlichen Anliegen.


 
 


 
 

ZIVILRECHT

Das gesamte Wirtschaftsleben ist rechtlich geregelt. Kernbereiche sind das Eigentums- und Besitzrecht, Vertragsrecht, Schadenersatzrecht, Erbrecht und Familienrecht. Ziel sollte es immer sein Streit zu vermeiden.

Dazu bedarf es klarer Regelungen. Sollte es aber dennoch zu Auseinandersetzungen kommen vertreten wir Ihre Interessen, ob außergerichtlich oder auch vor Gericht.


 
 


 
 

STRAFRECHT

JEDES TUN ODER UNTERLASSEN KANN STRAFBAR SEIN.

Gerade als Unternehmer sind Entscheidungen zu treffen, die im Nachhinein häufig von Strafgerichten auf Relevanz überprüft werden. Das Wichtigste ist sofort bei Kenntnis oder auch nur bei der Vermutung von Ermittlungen gegen eine Person oder gegen ein Unternehmen die richtigen Schritte zu setzen.

Keine Aussage ohne vorherige Absprache mit seinem Anwalt!

Die meisten Wirtschaftsdelikte sehen einen Strafrahmen von 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe vor.

Es kommt auf jedes Wort an.


 
 


 
 

SANIERUNGEN

Anfragen über Beratungsleistungen im Bereich Restrukturierung bzw. Sanierung von Unternehmen bzw. Privatpersonen werden gerne nach vollständiger Ausfüllung des Formulars bearbeitet. Sämtliche von Ihnen bekanntgegebenen Informationen werden strengst vertraulich behandelt und dienen der rascheren Abwicklung.

Vorzubereitende Unterlagen

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