Unternehmen zu führen bedeutet für Unternehmer neben wirtschaftlichen Aspekten ein breites Spektrum an rechtlichen Agenden zu beherrschen. Wer dazu nicht in der Lage ist kann persönlich mit all seinem Vermögen haftungsrechtlich in Anspruch genommen werden.
Ein „ordentlicher Geschäftsmann“, so wie er im Gesetz genannt wird, hat entweder selbst die gebotenen Kenntnisse und Fähigkeiten oder er bedient sich eines Experten. Gesellschaftsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Abwehr von Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche, Vertriebsverträge oder Arbeitsverträge sind einige Beispiele.
Wir begleiten Sie bei all Ihren unternehmensrechtlichen Anliegen.